Euro-Blitz Compact LED Feuerwehr Horizont

Schnellabsicherung von Einsatz - und Gefahrenstellen.

Der Euro-Blitz compact von horizont sichert in LED-Technologie Einsatzstellen auf Straßen besonders schnell und sicher ab.
Mit zwei stabile Bügeln, die sich über einen Zahnradmechanismus mit einem Handgriff ausklappen lassen, 

schaltet er sich automatisch an und mit dem Zuklappen wieder aus.

So kann weder das Ausklappen der Standbügel noch das Ein- bzw. Ausschalten ‚vergessen‘ werden! 

In Transportstellung kleine Abmessungen - in Einsatzstellung sicherer Stand bis Windstärke 9 (Sturm).

Und zur Vereinfachung der Bedienung kommt der Euro-Blitz compact ohne zusätzlichen Schalter aus.

Dank moderner LED-Technologie sind lange Laufzeiten (Akku-Version mind. 2 Tage + Batterieversion, mit einer 20 AH-Batterie, mind. 10 Tage) gewährleistet.

 

  • BASt-geprüft nach TL-Warnleuchten ( L8M/L8L,WL 4 )
  • automatisches EIN- und AUS schalten durch Auf- oder Zuklappen der Standbügel
  • stand- und rutschfest durch besonders große Standfläche
  • hinterlegtes Dauerlicht während der Dunkelheit
  • Gehäuse aus schlag- und wetterfestem Kunststoff mit Aufdruck Feuerwehr
  • inkl. Adapter zum Aufstecken auf Faltsignale
  • Maße zusammengeklappt: Breite 19cm / Höhe 35,5cm / Tiefe-Länge 9cm
  • mit Aufdruck: Feuerwehr
  • Batterieversion

Technische Daten:

  • Betriebsdauer (Blitz) - 1 * 9 Ah (h) 96
  • Betriebsdauer (Blitz) - 1 * 20 Ah (h) 200
  • Lichtaustritt zweiseitig gelb
  • Ladung ohne Ladefunktion
  • Batterietyp Zink Kohle
  • Blitzrate 60/min
  • Länge 35,5cm
  • Breite 19cm
  • Höhe 35,5cm

 

 

 

Wir beziehen horizont Produkte zur Schnellabsicherung von Einsatz-und Gefahrenstellen direkt vom Hersteller und können Ihnen somit faire Preise anbieten. Sie haben Fragen zu den Produkten, sprechen sie uns einfach an wir helfen Ihnen weiter.

Feuerwehren sollten zur Absicherung von Einsatzstellen nur Ausrüstungen verwenden, die der StVO genügen und eine entsprechende Zulassung, beispielsweise durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), besitzen.

 

Die Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ DGUV 49 schreibt in § 17 Abs. 3 vor, dass Feuerwehrdienstleistende, die am Einsatzort durch den Straßenverkehr gefährdet sind, durch Warn und Absperrmaßnahmen geschützt werden müssen.

 

 Die „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen“ (RSA) beschreiben die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen von Arbeitsstellen auf öffentlichen Straßen. Im Gegensatz dazu ist eine Einsatzstelle der Feuerwehr als kurzfristige und nicht planbare Maßnahme auf einer öffentlichen Verkehrsfläche anzusehen. Sie ist damit keine Arbeitsstelle im Sinne der RSA.

 Für die Feuerwehren ist diese Richtlinie damit nicht verbindlich.

Bild-und Textinformationen mit freundlicher Genehmigung der horizont group GmbH

Horizont Zubehör Euro-Blitz Compact Batterieversion

Transportbox

Leitkegeladapter

Batterie 6V/20AH

horicone Leitkegel

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Feuerwehrtechnik Nord

Björn Breitsprecher

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