Euro-Blitz Compact Synchron Horizont

Schnellabsicherung von Einsatz - und Gefahrenstellen.

Der Euro-Blitz compact Synchron von horizont sichert in LED-Technologie Einsatzstellen auf Straßen besonders schnell und sicher ab.

Mit dieser Entwicklung von horizont können Sie blitzschnell eine einsatzbereite Führungslichtanlage installieren. Für die Synchronisierung der Blitzleuchten kommt neueste Funktechnologie zum Einsatz. 

 

  • BASt-geprüft nach TL-Warnleuchten ( L8M/L8L, WL 4 )
  • KBA-Prüfung Elektromagnetische Verträglichkeit
  • Führungslichtanlage, selbstsynchronisierend beim Einschalten, über integrierte Funkmodule
  • mit neuester Funk-Technologie
  • anders als bei herkömmlicher Infrarottechnik können die Geräte zur Synchronisation beliebig aufgestellt werden.
  • automatisches EIN- und AUSschalten durch Auf- oder Zuklappen der Standbügel
  • stand- und rutschfest durch besonders große Standfläche
  • Gehäuse aus schlag- und wetterfestem Kunststoff
  • hinterlegtes Dauerlicht
  • inkl. Adapter zum Aufstecken auf Faltsignale
  • Akku-Version; automatische Ladebegrenzung und Tiefentladeschutz
  • Akku-Version; Nachladung und Ladeerhaltung im Fahrzeug mit Ladekabel am Bordnetz möglich
  • Akku-Version; automatische Ladung im Transportlader über an der Gehäuseaußenseite angebrachte Kontakte (Transportlader nicht im Lieferumfang enthalten)
  • jeder Euro-Blitz compact Synchro kann auch als Einzelgerät verwendet werden
  • auch zur Ladung am Steckernetzteil 230V (Art. 84265) geeignet - nicht im Lieferumfang enthalten -
  • Akkuversion einschließl. Blei-Gel-Akku 6 V / 4,5 Ah

Technische Daten:

  • Betriebsdauer (Blitz) - 1 * 9 Ah (h) 96
  • Lichtaustritt einseitig gelb
  • Ladung mit Transportlader / Netzteil
  • Akkutyp 6V/4,5 AH
  • Blitzrate 69/min
  • Länge 35,5cm
  • Breite 19cm
  • Höhe 35,5cm

 

 

 

Wir beziehen horizont Produkte zur Schnellabsicherung von Einsatz-und Gefahrenstellen direkt vom Hersteller und können Ihnen somit faire Preise anbieten. Sie haben Fragen zu den Produkten, sprechen sie uns einfach an wir helfen Ihnen weiter.

Feuerwehren sollten zur Absicherung von Einsatzstellen nur Ausrüstungen verwenden, die der StVO genügen und eine entsprechende Zulassung, beispielsweise durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), besitzen.

 

Die Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ DGUV 49 schreibt in § 17 Abs. 3 vor, dass Feuerwehrdienstleistende, die am Einsatzort durch den Straßenverkehr gefährdet sind, durch Warn und Absperrmaßnahmen geschützt werden müssen.

 

 Die „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen“ (RSA) beschreiben die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen von Arbeitsstellen auf öffentlichen Straßen. Im Gegensatz dazu ist eine Einsatzstelle der Feuerwehr als kurzfristige und nicht planbare Maßnahme auf einer öffentlichen Verkehrsfläche anzusehen. Sie ist damit keine Arbeitsstelle im Sinne der RSA.

 Für die Feuerwehren ist diese Richtlinie damit nicht verbindlich.

Bild-und Textinformationen mit freundlicher Genehmigung der horizont group GmbH

Horizont Zubehör Euro-Blitz Compact Akkuversion

Lade Transportbox

Akku 6V/4,5AH

Leitkegel Adapter

horicone Leitkegel

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Feuerwehrtechnik Nord

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