Horizont FlashMax LED Klappbake

Kleine Klappbake mit zusätzlicher Warnwirkung durch LED-Blitz - STAPELBAR

  • BASt-geprüft nach TL-Warnleuchten (WL4) entspricht EN12352, Klasse L8M/L8L
  • äußerst robuster Klappmechanismus mit zwei Gelenken
  • optimale Nachtsichtbarkeit durch beidseitige rot/weiße, horizontale RA 2C Folie
  • Zusätzliches "Notstrom-Batteriefach" für 9 V 6LR61 Block
  • Seitliche Reflektoren auf dem stapelbarem Fuß
  • hinterlegtes Dauerlicht
  • mit Folienschutzrand
  • trotz geringem Gewicht von nur 6 kg, durch das Antirutschsystem eine sehr gute Standsicherheit!
  • ergonomisch geformter Tragegriff an Bake
  • Betrieb mit vier Batterien LR14 (Babyzelle) nicht inkl.

NEU: Jetzt mit stapelbarem Fuß - keine zusätzliche Aufbewahrungsbox nötig!

 

Unser FlashMax ist die sichere, schnelle und platzsparende Absicherung in Gefahrenbereichen, geeignet für alle Einsatzkräfte wie z.B. Polizei oder Feuerwehr.

Die helle Blitzleuchte ist von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) geprüft gemäß WL 4.

Der Bakenkörper ist beidseitig mit RA 2 C-Folie beklebt. Die Querstreifen ähneln denen eines Leitkegels.

Eine zusätzliche Notstromversorgung über eine 9V Batterie ermöglicht den weiteren Einsatz über mehrere Stunden bei Bedarf.

Stabiler Edelstahlfuß mit Kunststoffstapelschienen. Durch den neuen Fuß ist eine sichere Stapelbarkeit bei mehreren FlashMax Leuchten übereinander gewährleistet. Zusätliche Anti-Rutsch-Noppen bieten einen sicheren Stand auf glatten Flächen und erhöhen nochmals die Standsicherheit bei vorbei fahrenden Fahrzeugen. 

Reflektoren an der Seite des Fußes erhöhen bei Nacht zusätzlich die Sichtbarkeit.

Maße zusammengeklappt: Breite: 24,5cm Höhe: 9,5cm Länge: 70,5cm

 

Technische Daten:

Höhe : 72cm

Länge : 45,5cm

Breite : 25cm

Gewicht : 6,3Kg

Blitzrate: 69/min.

Lichtaustritt: einseitig, gelb

 

Feuerwehren sollten zur Absicherung von Einsatzstellen nur Ausrüstungen verwenden, die der StVO genügen und eine entsprechende Zulassung, beispielsweise durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), besitzen.

 

Die Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ DGUV 49 schreibt in § 17 Abs. 3 vor, dass Feuerwehrdienstleistende, die am Einsatzort durch den Straßenverkehr gefährdet sind, durch Warn und Absperrmaßnahmen geschützt werden müssen.

 

 Die „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen“ (RSA) beschreiben die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen von Arbeitsstellen auf öffentlichen Straßen. Im Gegensatz dazu ist eine Einsatzstelle der Feuerwehr als kurzfristige und nicht planbare Maßnahme auf einer öffentlichen Verkehrsfläche anzusehen. Sie ist damit keine Arbeitsstelle im Sinne der RSA.

 Für die Feuerwehren ist diese Richtlinie damit nicht verbindlich.

 

Wir beziehen horizont Produkte zur Schnellabsicherung von Einsatz-und Gefahrenstellen direkt vom Hersteller und können Ihnen somit faire Preise anbieten. Sie haben Fragen zu den Produkten, sprechen sie uns einfach an wir helfen Ihnen weiter.

Bild-und Textinformationen mit freundlicher Genehmigung der horizont group GmbH

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